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Monat: August 2018

Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ab sofort verboten

Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ab sofort verboten

“Die Pegelstände der Gewässer im Werra-Meißner-Kreis sind wegen der langanhaltenden trockenen Witterung auf kritische Werte gesunken. Vor diesem Hintergrund hat die Untere Wasserbehörde des Werra-Meißner-Kreises ein sofortiges Verbot der Wasserentnahme bei Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche und Seen) mit sofortiger Wirkung angeordnet. Dies bedeutet, dass auch das Schöpfen, neben dem Pumpen, von Wasser aus diesen oberirdischen Gewässern für den Gemeingebrauch nicht mehr erlaubt ist. Von diesem Verbot bleibt die „Werra“ als Gewässer erster Ordnung bis auf weiteres ausgenommen.”

Die komplette Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises